AGB
pling* Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vorbemerkung:
1. Die pling*-website wird von der Table of Visions GmbH, Invalidenstr. 50/51, 10557 Berlin betrieben.
2. pling* versteht sich als Finanzierungsmarktplatz für Kreative, die finanzielle Unterstützung für ein Projekt suchen (nachstehend Projektgründer genannt) und Unterstützer, die ein Projekt durch finanzielle Zuwendung unterstützen wollen, um hierfür eine kreative Vergütung zu erlangen (nachstehend Projektunterstützer genannt). Sofern im folgenden die Bezeichnung Teilnehmer genannt ist, bezieht sich diese gleichermaßen auf Projektgründer und Projektunterstützer.
3. pling* ermöglicht Projektgründern auf der pling*-website ihre Projekte zu präsentieren um hierdurch Projektunterstützer für ihre Projekte zu gewinnen.
4. Nähere Informationen zur Funktionsweise von pling* FAQ
5. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil zwischen pling* und dem registrierten Teilnehmer. Der Geltung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen der Teilnehmer wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Anmeldung/ Teilnehmerkonto / Pflichten der Teilnehmer
1. Die aktive Teilnahme bei pling* sowohl für Projektunterstützer als auch für Projektgründer setzt die Anmeldung durch Eröffnung eines Teilnehmerkontos unter Zustimmung zu diesen AGB voraus.
2. Die Anmeldung ist kostenlos.
3. Mit der Anmeldung kommt zwischen pling* und dem Teilnehmer ein Vertrag über die Nutzung der pling* Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande.
4. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
5. Die Anmeldung ist nur geschäftsfähigen natürlichen Personen und
juristischen Personen, Personengesellschaften unbeschränkt erlaubt.
6. Minderjährige dürfen sich nicht bei pling* anmelden, es sei denn die
schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten wird vorgelegt.
7. Die von pling* bei der Anmeldung abgefragten Daten sind korrekt
anzugeben.
8. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die
namentlich genannt werden muss.
9. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der
Teilnehmer selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Teilnehmerkonto
umgehend zu korrigieren.
10. Bei der Anmeldung wählen Teilnehmer einen Teilnehmernamen und ein Passwort. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden.
11. Der Teilnehmername darf keine Rechte Dritter – insbesondere keine
Namens- oder Markenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten
verstoßen.
12. Die Teilnehmer sind verpflichtet, pling* umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Teilnehmerkonto von Dritten missbraucht wurde.
§ 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
1. pling* stellt den Teilnehmern die pling*-website mit den in §1 dieser AGB beschriebenen Funktionen zur Verfügung.
2. Der Anspruch von Teilnehmern auf Nutzung der pling*-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.
3. pling* ist grundsätzlich 24 Stunden am Tag verfügbar. Aufgrund von
Wartungsarbeiten oder durch die Störung von Kommunikationsnetzen Dritter kann es vorkommen, dass der Zugang zu dem Angebot vorübergehend nicht möglich ist. pling* kann daher weder den permanenten Zugang noch die permanente Nutzung des Angebotes garantieren.
4. pling* beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf
Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur
Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der
ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient
(Wartungsarbeiten). Im Falle eines technischen Problems, ist pling* bemüht, dieses schnellst möglich zu beheben.
§ 4 Projekteinstellung / Pflichten und Einwilligungen des Projektgründers
1. Nachdem der Projektgründer ein Projekt eingestellt hat, prüft pling* ob das Projekt mit den pling* Spielregeln vereinbar ist.
2. Nach redaktioneller Prüfung wird das Projekt von pling* freigeschaltet.
3. Eine Änderung der Projekte in Hinblick auf das Finanzierungsziel, die Art der kreativen Vergütung und die Dauer der Finanzierungsphase ist nach Veröffentlichung durch pling* nicht mehr möglich.
4. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung eines Projektes besteht nicht.
5. Es ist Projektgründern ausdrücklich untersagt, während der
Finanzierungsphase ihre Projekte auf anderen crowd funding Portalen zu
präsentieren. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich pling* das Recht vor, das Projekt von der pling*-website zu entfernen und / oder den Nutzungsvertrag mit dem Projektgründer zu kündigen.
6. Die Dauer der Finanzierungsphase ist auf 80 Tage begrenzt.
7. Der Projektgründer ist verpflichtet, dem Projektunterstützer auf dessen
Verlangen eine Sponsoringbescheinigung auszustellen.
8. Der Projektgründer trägt dafür Sorge, dass der Projektunterstützer, die
vereinbarte kreative Vergütung erhält.
9. Der Projektgründer ist damit einverstanden, dass seine Adressdaten im Falle einer erfolgreichen Finanzierung an den Projektunterstützer weitergeleitet werden.
10. Sofern ein Projekt über pling* finanziert wird, verpflichtet sich der
Projektgründer bei Veröffentlichung seines Werkes auf die Finanzierung durch www.pling.de hinzuweisen.
11. Der Projektgründer willigt ein, dass pling* sein Projekt zu Zwecken der
Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere world wide web, Presseerzeugnissen, TV, Rundfunk etc.) präsentieren darf.
§ 5 Zahlungsart / Vertragsschluß der Teilnehmer
1. Projektunterstützer müssen bei paypal registriert sein, um Projekte
unterstützen zu können. Hierdurch kommt zwischen dem Projektunterstützer und paypal ein eigener Vertrag zustande für den die AGB von paypal Anwendung finden.
2. Im Falle der Projektunterstützung kommt zwischen dem Projektunterstützer
und dem Projektgründer ein verbindlicher Vertrag zustande. Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Projekt des
Projektgründers innerhalb der Finanzierungsphase die vom Projektgründer
veranschlagte Finanzierungssumme erreicht.
3. Sofern das Projekt wegen Nichterreichens der anvisierten
Finanzierungssumme innerhalb der Finanzierungsphase nicht geschlossen wird, entstehen für den Projektunterstützer keine Kosten. Der Projektunterstützer verliert in diesem Fall den Anspruch auf die kreative Vergütungsleistung des Projektgründers.
4. Hat ein Projekt die anvisierte Gesamtfinanzierungssumme erreicht, bucht paypal die Unterstützungsleistung des Projektunterstützers von dessen Konto ab und leitet die Summe nach Abzug der Provision (vergl. § 6 dieser AGB) an den Projektgründer weiter.
§ 6 pling* Provisionsanspruch / Abtretung
1. Bei geschlossener Finanzierung eines Projekts entsteht für pling* gegen den Projektgründern ein Anspruch auf Provisonszahlung in Höhe von 7 Prozent der erreichten Gesamtfinanzierungssumme zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer soweit diese anfällt.
2. Die Provisionssumme ist bei Erreichen der Gesamtfinanzierung sofort fällig. Der Teilnehmer tritt seinen Zahlungsanspruch gegenüber paypal in Höhe der Provisionssumme an pling* ab.
3. Der Projektgründer erhält über die Provisionssumme eine Rechnung per
email.
4. Projektgründer dürfen gegen pling*-Provisionen oder sonstigen Ansprüchen von pling* mit Forderungen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5. pling* kann die Provisionshöhe jederzeit ändern. Änderungen werden den Projektgründern und Projektunterstützern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten auf der pling*-Website mitgeteilt. Für Projekte, die sich bereits in der Finanzierungsphase befinden gilt die Änderung der Provisionshöhe nicht.
§ 7 Kündigung
1. pling* kann den Nutzungsvertrag mit dem Teilnehmer aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die pling*-AGB oder die pling*- Spielregeln verletzt. Wichtige Kündigungsgründe sind insbesondere, wenn der Teilnehmer:
-falsche Kontaktdaten angegeben hat,
-andere pling*-Teilnehmer oder pling* in erheblichem Maße schädigt.
-Rechte Dritter verletzt
2. Teilnehmer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die
Kündigungserklärung genügt eine schriftliche oder per Email abgegebene
Mitteilung an pling*. Die gegenüber pling* angezeigte Kündigung hat keine rechtliche Wirkung für bestehende Vertrags- oder gesetzliche
Schuldverhältnisse zwischen den Teilnehmern.
3. pling* kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen.
4. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Verbote
1. Es ist Teilnehmern verboten, Projekte, deren Form und oder Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, auf pling* vorzustellen.
2. Es ist verboten, auf der pling*-Website Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.
§ 9 Rechte Dritter / Urheberrechte/ Rechteübertragung
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Verletzungen von Urheberrechten,
Markenrechten und sonstige Schutzrechten zu unterlassen.
2. Sofern der Teilnehmer an dem von ihm eingestellten Beiträgen
Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte zustehen überträgt er an pling* die hierfür bestehenden Nutzungsrechte. Insbesondere überträgt der Teilnehmer an pling* das Recht zur Verbreitung und zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützen Werken.
3. Entsprechend dem Zweck von pling*, eine stets wachsende Sammlung von Informationen bereitzustellen, können die Beiträge des Teilnehmers auf der pling*website auch nach Beendigung des Nutzungsvertrages nicht gelöscht werden. Der Teilnehmer überträgt an diesen Informationen unwiderruflich alle notwendigen Rechte auch über die Dauer der Registrierung als Teilnehmer hinaus.
§10 Allgemeine Grundsätze
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Nutzung der pling*-Website das
geltende Recht zu befolgen.
2. Der Teilnehmer darf Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die er durch die Nutzung der pling*-website erhalten hat, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Teilnehmer hat diesem ausdrücklich vorher zugestimmt
3. pling* behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Spielregeln die Ordnung auf seiner Finanzierungsplattform zu ändern, soweit dies den Teilnehmern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von pling* zumutbar ist.
§11 Angebotsformate / allgemeine Regeln / Widerrufsrecht
1. pling* stellt seinen Teilnehmern Funktionen zur Verfügung, um auf der
pling*-website wirksame Verträge abzuschließen.
2. Kommt es auf der pling*-Website zu einem Vertragsschluss zwischen
Teilnehmern (vergl.o § 5), teilt pling* den Vertragspartnern die zur
wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
3. Projektgründer müssen die pling*-Spielregeln für das Anbieten von
Projekten beachten.
4. Projektgründer, die Unternehmer im Sinne des BGB sind und Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren, sofern ein solches besteht.
5. Jeder Teilnehmer, der links einstellt, haftet für deren Inhalt, es sei denn er schließt die Haftung hierfür aus.
Schlussbestimmungen
§ 12 Vertragsübernahme
1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der jeweiligen
Vertragspartei gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte kann sich
diese anderer pling*-Unternehmen bedienen.
2. pling* ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine
Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise
auf einen Dritten zu übertragen.
§ 13 Freistellung
Das Teilnehmer stellt pling* von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere
Teilnehmer oder sonstige Dritte gegenüber pling* geltend machen wegen
Verletzung ihrer Rechte durch von dem Teilnehmer in die pling*-Website
eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der pling*-Website. Der Teilnehmer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von pling* einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Teilnehmer nicht zu vertreten ist. Das Teilnehmer ist verpflichtet, pling* für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
§ 14 Haftungsbeschränkung / Haftungsausschluss
1. Gegenüber Unternehmern haftet pling* für Schäden, außer im Fall der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit pling*, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet pling* für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen
2. Gegenüber Verbrauchern haftet pling* nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des
Schuldnerverzugs oder der von pling* zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung haftet pling* jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von pling*, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für
entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von pling*.
5. pling* haftet nicht für Vertragsverhältnisse, die zwischen Projektgründern und Projektunterstützern geschlossen werden.
6. pling* haftet nicht für Schäden, die sich aus der fehlenden Zugänglichkeit oder Nutzungsmöglichkeit des Angebotes ergeben. Eine Haftung besteht nur dann, wenn der Schaden von pling* vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
7. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber
Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme
ausdrücklicher Garantien durch pling* und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
§ 15 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit pling* abzuschließenden
Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail über das pling* erfolgen.
2. Die postalische Adresse sowie die E-Mail-Adresse eines Teilnehmers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Teilnehmerskonto des Teilnehmers von diesem angegeben wurden
3. Für alle Teilnehmer unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
4. Für Teilnehmer, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts sind, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten
5. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am
jeweiligen Wohnsitz des Teilnehmers. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Berlin.
§ 16 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
1. pling* behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. pling* wird die Teilnehmer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
2. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.




